Immer wieder die Schulbank drücken ist in der heutigen Arbeitswelt kein überflüssiger Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Eine positive Haltung allein genügt nicht.
Globalisierung und Digitalisierung führen dazu, dass der technische Fortschritt innerhalb kurzer Zeit das bisherige Wissen ersetzt und unbrauchbar macht. Wer hier nicht bereit ist, dazuzulernen, wird abgehängt. Nur die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen hilft, auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Lebenslanges Lernen
Bereits der chinesische Philosoph Lao-tse brachte es auf den Punkt: „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.“
Die Erweiterung des eigenen Horizonts, der Kenntnisse und Fähigkeiten, bereitet Freude und erhöht die Lebensqualität. Zudem bedeuten das stetige Weiterbilden und das Anpassen an die Veränderungen der heutigen Zeit eine Grundkompetenz, um in der Arbeitswelt bestehen zu können.
Anrecht auf Bildungsurlaub
Arbeitnehmer dürfen für Fort- und Weiterbildungen Extra-Urlaub nehmen. Beim sogenannten Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, der für eine berufliche oder politische Weiterbildung genommen werden kann. In Baden-Württemberg besteht Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. Nur wer in Bayern arbeitet, geht leer aus.
Weiterbildung ist nicht gleich Fortbildung
Zu unterscheiden ist zwischen einer Weiterbildung und einer Fortbildung. Eine Weiterbildung ist eine Erweiterung der persönlichen Qualifikationen. Diese stehen aber nicht zwangsläufig mit der aktuellen Arbeitsstelle im Zusammenhang. Die Weiterbildung kann zum Beispiel ein Fernstudium oder eine zusätzliche Ausbildung sein. Sie erfolgt auf Eigeninitiative. Das heißt, die Kosten hierfür können, müssen aber nicht, vom Arbeitgeber getragen werden. Die Fortbildung stellt dagegen eine konkrete Weiterqualifizierung dar, die sich auf den derzeit ausgeübten Job bezieht. Hierbei werden zusätzliche Fähigkeiten für den aktuellen Beruf erworben. In der Regel trägt der Arbeitgeber die dafür entstehenden Kosten.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz gilt seit 1. Januar 2019. Erstmals wird Mitarbeitern ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildungsberatung eingeräumt. Ein Grund der Maßnahme sind die rasanten Veränderungen durch die Digitalisierung. Das Gesetz sieht unter anderem eine staatliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen vor. So sollen mehr Menschen in den Genuss von qualitativ hochwertigen Weiterbildungslehrgängen kommen.
Weitere Angebote für die Eigeninitiative
Für alle, die über den betrieblichen Horizont hinaus in eigener Initiative aktiv werden wollen, gibt es ein vielfältiges Angebot der Volkshochschulen, von Akademien der Kammern und gewerblichen Anbietern. Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, dass es auch immer mehr digitale Angebote im Internet gibt. Webinare, Online-Schulungen und Bildungsangebote bei Youtube bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Horizont-Erweiterung. Reichlich Gelegenheiten also, um auf dem Laufenden zu bleiben.