Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung


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Immer mehr Menschen, die im Arbeitsprozess stehen, müssen sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Dies erfordert nicht nur jede Menge Energie, sondern auch logistisches Geschick und viel Organisation. Die Herausforderung für pflegende Beschäftigte besteht darin, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Immer mehr Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten dabei.

Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung

Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung. Bild von Sabine van Erp auf Pixabay

Eingeklemmt zwischen den Ansprüchen

Die Situation der Pflegenden, eingeklemmt zwischen den Ansprüchen des Unternehmens und dem Bedarf des Angehörigen ist belastend und kräftezehrend. Betroffene zerreiben sich zwischen den Erwartungen des Arbeitgebers, stets flexibel und leistungsbereit den Job auszufüllen, und dem Bedarf der zu pflegenden Person, den es zu erfüllen gilt. So kommen pflegende Angehörige schnell an ihre Grenzen und verausgaben sich.

Die Möglichkeiten der Unternehmen

Der erste Schritt zur Entlastung von pflegenden Beschäftigten ist, die Arbeitszeit und den Arbeitsort flexibel zu gestalten. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sind dazu vonseiten des Unternehmens die Freistellung, ein Jobsharing, die Teilzeitarbeit oder Lösungen in Gleitzeit oder im Homeoffice denkbar.

Wie ist die Rechtslage?

Das Pflegezeitgesetz erlaubt es Berufstätigen seit 2015, sich unter bestimmten Bedingungen für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen ein halbes Jahr ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Werden Angehörige überraschend pflegebedürftig, dürfen Arbeitnehmer auch kurzfristig eine bis zu zehntägige Auszeit nehmen. Das Familienpflegezeitgesetz regelt hingegen die Rechte Berufstätiger, wenn sie bis zu zwei Jahre in Teilzeit arbeiten wollen, um nebenbei nahe Angehörige zu pflegen. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz sind voneinander unabhängig, aber miteinander verzahnt. Entsprechend lassen sich zum Beispiel Pflegezeit und Familienpflegezeit miteinander kombinieren, wenn sie hintereinander genommen werden und insgesamt nicht länger als 24 Monate andauern.

Zinsloses Darlehen möglich

Während der Pflegezeit steht Berufstätigen keine Lohnfortzahlung zu. Stattdessen haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen des Bundes, um ihren Lebensunterhalt finanziell abzusichern. Zudem genießen Berufstätige während der Pflegezeiten vollen Kündigungsschutz.

Beruf und Pflege vereinbaren

Es gibt verschiedene Beispiele, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen. Hilfestellung für Unternehmen bietet dazu auch der Leitfaden „Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung“. Die Veröffentlichung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die zusammen mit dem Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ entstanden ist, zeigt Möglichkeiten, wie sich Unternehmen für Ihre Mitarbeitenden einsetzen können.

Leitfaden gibt Anregungen

Der Leitfaden enthält Informationen zur Situation der Pflegenden und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Außerdem gibt er Anregungen, Tipps und Checklisten aus der betrieblichen Praxis für die Entwicklung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur und die Gestaltung von Vereinbarkeitsmaßnahmen. Der Leitfaden lässt sich hier bestellen und auch herunterladen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/pflegende-beschaeftigte-brauchen-0unterstuetzung-161692